Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz (BattG)

Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll.
Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung Ihrerseits, gebrauchte Batterien/Akkus gesondert zu entsorgen (also nicht über den Hausmüll). Bitte geben Sie diese an der dafür vorgesehenen kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort zur kostenlosen Entsorgung ab. Sie können Batterien/Akkus, die sie von uns erhalten haben, auch unentgeltlich an uns zurückgeben.
 
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:


 
Batteriegesetzlogo

1. „Cd"  steht für Cadmium.
2. „Hg" steht für Quecksilber.
3. „Pb" steht für Blei.